HAILO S120 Pro
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder. Die TRBS 2121-2 (Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern) konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.
auf Stufen oder Sprossen
Die Verwendung von Leitern (Stufen- und Sprossenleitern) als Zugang zu oder zum Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt. Leitern, die als Aufstieg verwendet werden, müssen so beschaffen sein, dass sie mindestens 1m über die Austrittsstelle hinausragen.
auf Stufe, Plattform oder Einhängetritt
Aufgrund der Absturzgefährdung und der höheren ergonomischen Belastungen dürfen tragbare Leitern als hochgelegter Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe, Plattform oder Einhängetritt steht und der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegt. Bei einer Standhöhe zwischen 2m und 5m dürfen nur Arbeiten in einem Zeitraum bis 2 Stunden je Arbeitsschicht ausgeführt werden.
Für die Verwendung einer Sprossenleiter als Arbeitsplatz bietet HAILO einen geeigneten und sicheren Einhängetritt (SafetyLine Alu-Einhängetritt - Art.-Nr.: 9950-001) als Zubehör an:
HAILO Leitern können unter Einhaltung der TRBS als Arbeitsmittel verwendet werden.
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