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Schnee und Eiszapfen entfernen

Der Winter steht vor der Tür. Wer freut sich nicht darüber, wenn Haus und Garten schneebedeckt daliegen und die Welt wie gezuckert ist. Eine dicke Schicht Schnee liegt auf den Bäumen, der Gartenteich ist mit Eis überzogen, das Haus ist in einen weißen Pelz gehüllt, dicke Eiszapfen hängen von der Dachrinne. Weiße Weihnacht eben.

So idyllisch das auch klingt, birgt es auch die Gefahr von Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen. Der Schnee kann abrutschen und Passanten oder ein am Straßenrand geparktes Auto in Gefahr bringen.

Schmelzwasser kann außerdem der Bausubstanz schaden. Anders als Regen fließt das Wasser meist nicht richtig vom Dach ab, sondern setzt sich im Fundament oder in der Fassade ab. Es empfiehlt sich also für Hauseigentümer und Hausbesitzer, Schnee und Eis nicht allzu lang zu ignorieren.

Lange Eiszapfen an einer Dachrinne

Wie ist die Rechtslage?

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nimmt den, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, in die Verantwortung. Vermeidbare Gefahren für den Verkehr sind zu beseitigen, nicht vermeidbare Gefahren sind mit einem Warnschild zu markieren oder abzusperren. Das bedeutet in diesem Fall, dass Hauseigentümer oder Vermieter dafür haften können, die Gefahr durch eine Dachlawine oder herabfallendes Eis zu ignorieren. Die Straße und der Bürgersteig direkt am Gebäude müssen für Autofahrer wie für Fußgänger sicher benutzbar sein.

Hausbesitzer oder Hauseigentümer?

Wenn Sie zur Miete in einem Haus wohnen, so sind Sie zwar der Hausbesitzer, nicht aber der Eigentümer. Grundsätzlich kann der Hauseigentümer einen Teil der Verkehrssicherungspflicht abtreten, beispielsweise an die Hausverwaltung oder im Mietvertrag auch an den Mieter, so dass Sie sich darum kümmern müssen, beispielsweise die Streupflicht einzuhalten oder den Gehweg vor Dachlawinen zu schützen.

Wohnen Sie in einem Haus, das Ihr Eigentum ist, so sind Sie der Hauseigentümer. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich um die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu kümmern und gegebenenfalls Dritte damit zu beauftragen.

Das Gleiche gilt natürlich für Häuser, die Ihr Eigentum sind, die Sie aber nicht selbst bewohnen. Sie haften für Schäden, die durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen. Kümmern Sie sich also darum, dass Mieter und Hausverwaltung im Bilde sind.

Was genau ist zu tun?

Es hängt sehr vom Bundesland und vor allem von der Region ab, in der Sie wohnen. In Regionen, in denen Schnee und Minustemperaturen an der Tagesordnung sind, können Sie insbesondere als Vermieter bzw. Hauseigentümer verpflichtet sein, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um Schaden von Dritten abzuwenden. Möglicherweise herabfallende Eiszapfen sind zu entfernen, Dachlawinen ist vorzubeugen. Gegebenenfalls hat sich der Eigentümer um Absperrung oder Warnbeschilderung in angemessener Entfernung zu kümmern.

Eiszapfen

Wenn sich Minusgrade und Tauwetter abwechseln, können sich schnell Eiszapfen bilden, zum Beispiel an der Regenrinne. Das Eis sieht zwar malerisch aus, kann aber beim Herabfallen Menschen und Tiere in Gefahr bringen und Autos beschädigen. Dafür lassen sich Eiszapfen mit einem Besen oder einer Schneeschaufel leicht abschlagen, um einen Schaden zu verhindern. Wer besonders gründlich sein will oder ein hohes Dach besitzt, steigt auf die Leiter und löst die Zapfen von Hand von der Regenrinne. Bei gefrorenem Untergrund kann die Leiter leicht wegrutschen, achten Sie also unbedingt auf einen sicheren Stand. Für gewöhnlich reicht eine Anlegeleiter dafür aus. Wenn Sie jedoch lieber Abstand von der vereisten Dachrinne halten wollen empfiehlt sich eine Mehrzweckleiter, die auch ohne direkten Kontakt zur Anlegefläche stehen kann.

Unbedingt sollten Sie darauf achten, dass der Bereich unter Ihnen frei ist. So werden die herabgefallenen Eiszapfen weder Ihnen noch jemand anderem im wahrsten Sinne des Wortes Kopfschmerzen bereiten.

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Schnee auf dem Dach wird zur Dachlawine

Der Gefahr durch vom Dach abrutschenden Schnee werden Sie auf verschiedenem Wege Herr:

Es empfiehlt sich zunächst ein Schneefanggitter am Rand des Daches und über Dachfenstern anzubringen. Ein Schneefanggitter wirkt wie ein Zaun als Barriere und verhindert, dass sich eine Dachlawine lösen kann und einen Passanten verletzen oder Schaden an einem geparkten Fahrzeug verursacht. Schneefanggitter werden am besten vom Fachmann montiert.

Bei einem besonders großen Dach können Sie zusätzlich Schneefangstopper anbringen. Das sind Haken, die auf der ganzen Fläche des Daches verteilt an den Ziegeln angebracht werden. Anders als das Schneefanggitter verhindern sie, dass der Schnee auf dem Dach überhaupt zu einer Dachlawine werden kann, indem er an mehreren Stellen aufgehalten wird. Bei einsetzendem Tauwetter rutscht so nicht die ganze Masse vom Gebäude, sondern kann auf dem Dach abschmelzen.

Holzhaus mit viel Schnee auf dem Dach

Dachlawinen-Gefahr im Alltag

Natürlich verlangt niemand von Ihnen, jeden Tag die Leiter ans Dach zu legen und es auf Dachlawinen zu überprüfen. Die Verkehrssicherungspflicht spricht von zumutbaren Maßnahmen, die den Schutz Dritter gewährleisten. Nach starkem Schneefall oder einsetzendem Tauwetter sollten Sie aber unbedingt überprüfen, ob etwas in die Tiefe zu rutschen droht. Zu guter Letzt kann sich ein Warnschild lohnen, das Passanten und Fahrzeuge auf die Gefahr hinweist. In schneearmen Gebieten sind diese Maßnahmen nur selten verpflichtend.

So bringt Sie auch der schlimmste Schneesturm nicht aus der Ruhe. Sie können aus der wohligen Wärme Ihres Hauses heraus die malerische Schneelandschaft in Ihrem Garten genießen.

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