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Verhaltenskodex

Präambel

Die Firma HAILO-Werk Rudolf Loh GmbH & Co. KG und ihre angeschlossenen Tochtergesellschaften (nachfolgend „Unternehmen“) bekennen sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung weltweit. Insbesondere tragen die Unternehmen im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber Kunden und Lieferanten in der Wertschöpfungskette und gegenüber der Umwelt.

Der HAILO-Verhaltenskodex ist ein freiwilliger Kodex, der den Unternehmen empfohlen wird. Mit seiner Unterzeichnung bekennt sich das Mitgliedsunternehmen zur Einhaltung nachfolgender Grundsätze.

I. Allgemeine Grundsätze

Grundverständnis

Das Unternehmen erkennt seine gesellschaftliche und soziale Verantwortung an und verpflichtet sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten der Verantwortung gerecht zu werden.

Recht und Gesetz

Das Unternehmen verpflichtet sich, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden Gesetze sowie die sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen es tätig ist, zu beachten. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Das Unternehmen hält geltende Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.

Werte und Prinzipien

Das Unternehmen orientiert sein Handeln an christlichen und allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethik. Das Unternehmen lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention (aus dem Jahr 2005) ab. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

II. Grundsätze zur gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung

Menschenrechte

Das Unternehmen respektiert und unterstützt die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte. Insbesondere hält es die Menschenrechte gemäß UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) der Generalversammlung von 10.12.1948) ein.

Diskriminierungsverbot

Das Unternehmen lehnt im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jede Form von Diskriminierung ab. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft und des Geschlechts.

Gesundheits- und Arbeitsschutz

Das Unternehmen gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Um Unfälle und Personenschäden zu vermeiden, stellen die Arbeitgeber sichere und gesunde Arbeitsbedingungen bereit, die als Mindestkriterien die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Das Unternehmen unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

Arbeitszeit

Das Unternehmen hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit und der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus, gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen ein.

Vergütung

Die Vergütung einschließlich Löhne, Überstunden und Nebenleistungen erfolgt zumindest in der im geltenden Recht und Gesetz festgelegten Höhe oder liegt darüber.

Belästigung

Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.

Kinderarbeit und Zwangsarbeit

Das Unternehmen akzeptiert keine Form von Zwangs- oder Kinderarbeit.

Sollte in direkter oder indirekter Verbindung, bspw. bei einem Lieferanten, Zwangs-oder Kinderarbeit bemerkt werden, ist dies zu berichten und der Missstand zu beseitigen.

Transparenz und Verbraucherdialog

Das Unternehmen erkennt das Recht der Verbraucher auf wichtige Produkt- und Prozessinformationen an, die für eine qualifizierte Kaufentscheidung benötigt werden. Nach Möglichkeit wird es die entsprechenden einschlägigen Informationen festlegen und öffentlich zugänglich machen.

Corporate Citizenship

Das Unternehmen fördert bürgerschaftliches Engagement, indem es sich mit positiven Beiträgen in die Gemeinden einbringt, in denen es aktiv ist. Gleichzeitig befürwortet es ausdrücklich das ehrenamtliche Engagement seiner Führungskräfte und Mitarbeiter.

Umwelt

Das Unternehmen ist dem Ziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen für die heutige und künftige Generationen nachhaltig verpflichtet. Das Unternehmen verwendet umweltfreundliche Praktiken, die es kontinuierlich verbessert. Es erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seinen Betrieb betreffen und geht verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.

Kommunikation

Das Unternehmen kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Verhaltenskodex und über dessen Umsetzung gegenüber den Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen.

III. Grundsätze des fairen Wettbewerbs

Korruptionsverbot

Im Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist folgendes zu beachten:

Geschäftsführung und Mitarbeiter des Unternehmens dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleitungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unlauterer Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.

IV. Geltungsbereich, Umsetzung, Lieferant

Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Geschäftseinheiten der HAILO-Werk Rudolf Loh GmbH & Co.KG.

Umsetzung und Einhaltung

Das Unternehmen macht seinen Beschäftigten die in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bekannt. Es wirkt durch geeignete Maßnahmen darauf hin, dass der Verhaltenskodex eingehalten wird.

Lieferanten

Das Unternehmen sorgt dafür, dass die unmittelbaren Lieferanten die Grundsätze dieses Verhaltenskodex kennen und fordert die Einhaltung der Inhalte bei seinen Lieferanten ein.

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