Steigleitern mit Rückenschutz
Steigleitern werden oftmals an Orten eingesetzt, an denen der Anbau einer Treppe nicht möglich ist, wie beispielsweise in Schächten oder an Fassaden. Über unsere Steigleitern lassen sich tief- und hochgelegene Wartungsplätze sicher und komfortabel erreichen. Aufgrund der erhöhten Absturzgefahr werden bei der Nutzung dieser Art Leiter besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Absturzsicherung und Rückenschutz sind dabei wichtiger Bestandteil einer solchen Anlage und müssen höchsten Qualitätsstandards sowie strikten Sicherheitsvorschriften entsprechen. Mit der Steigtechnik von HAILO erfüllen Sie diese Anforderungen auch für Ihren individuellen Bedarf.
Unsere Steigleitern mit Rückenschutz
Die ortsfesten Steigleitern mit Rückenschutz von HAILO sind gemäß der gültigen DIN-Normen gefertigt und damit für Ihre individuelle Anwendung an maschinellen oder baulichen Anlagen geeignet.
Merkmale ortsfester Leitern von HAILO Professional
Die einzügigen Steigleitern sind korrosionsbeständig in neutraler und leicht saurer Umgebung. Zudem zeichnen sie sich aufgrund der verwendeten Materialien durch eine einfache und sichere Montage aus.
Die Produkte sind von 11 bis 36 Sprossen und somit zwischen 3,08 bis 10 Meter Steighöhe erhältlich. Für die Arbeit mittels ortsfester Steighilfen an Anlagen oder Gebäuden in der Höhe bieten wir Ihnen diverses Zubehör an, damit bei der Ausführung Ihrer Tätigkeiten ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet wird. So erhalten Sie von Zugangssicherungsplatten über Podeste bis hin zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz notwendiges Zubehör für maximale Stabilität und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Aluminium, Edelstahl und feuerverzinkter Stahl als Materialien für ortsfeste Steigleitern
Die gängigsten Materialien, die für Steigleitern verwendet werden, sind Aluminium, Edelstahl und feuerverzinkter Stahl. Je nach Anforderung der Arbeit und Befestigung der Leiter haben die drei Materialien unterschiedliche Vorteile. Aluminium ist ein wahres Wundermaterial und oftmals Werkstoff der Wahl für Leitern aller Art. Denn Alu-Leitern und ihre Einzelteile sind leicht, dennoch robust und beständig gegen Korrosion. Sofern das Aluminium noch eloxiert wird, erhöht sich der Korrosionsschutz noch zusätzlich. Edelstahl ist, im Gegensatz zu Aluminium, etwas stabiler, aber auch ein schwerer Werkstoff und wird häufig gemeinsam mit Aluminium für Steigleitern mit Rückenschutz verwendet. Feuerverzinkter Stahl stellt eine günstigere Ausführung dar, ist aber nicht für hygienisch sensible Bereiche geeignet. Denn im Gegensatz zum Edelstahl löst sich der Korrosionsschutz – die Zinkoberfläche – zügiger auf und würde die hygienisch sensible Umgebung durch Rost verunreinigen.
Sicherheitsgerechte Verwendung von Steigleitern mit Rückenschutz an Gebäuden und maschinellen Anlagen
Die Berufsgenossenschaft hat in der DGUV-Information 208–032 die Auswahl und Benutzung von Steigleitern nach den geltenden DIN-Normen definiert. Demnach dürfen Steigleitern nur unter der Bedingung einer vorherigen Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden. Denn diese Art von Leitern ist wegen der höheren Absturzgefahr und anstrengenderen körperlichen Arbeit der Benutzer nur unter bestimmten Voraussetzungen zu verwenden. Der Transport von Werkzeugen oder anderen Gegenständen darf eine sichere Nutzung der Leiter nicht behindern. Ferner muss eine Rettung des Benutzers sichergestellt werden, wie z. B. im Falle eines Abrutschens von den Sprossen. Deshalb müssen ab gewissen Höhen Schutzvorrichtungen wie ein Rückenschutz oder Podeste angebracht sein.
Einsatzzwecke von Steigleitern mit Rückenschutz
Für unterschiedliche Einsatzzwecke werden verschiedenen Steigleitern eingesetzt, die vielfältige Voraussetzungen erfüllen müssen. Hierbei wird unterschieden zwischen Leitern als Zugang zu Maschinen oder maschinellen Anlagen und Steigleitern für Arbeiten an hohen Gebäuden sowie als Zugang zu Schächten. Bei all diesen Einsatzzwecken ergeben sich Gefahren durch Abrutschen und das Abstürzen von Personen.
Einrichtungen zum Schutz gegen den Absturz und das Abrutschen von Sprossen der Leitern können in Form von ortsfesten Steigleitern, wie mit z. B. einem Rückenschutz, oder ortsveränderlichen Leitern mit Höhensicherungsgeräten ausgestaltet sein. Steigleitern für Zugänge zu Maschinen oder maschinellen und baulichen Anlagen mit einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 3 m müssen laut DIN EN ISO 14122- 4, DIN 14094 und DIN 18799-3 mit Rückenschutz und weiteren Schutzmaßnahmen gegen Absturz ausgestattet sein. Dabei soll der Rückenschutz zwischen 2,2 m und 4 m Steighöhe oberhalb der Einstiegsebene vor der ersten Sprosse beginnen.
Technische Vorgaben an Steigleitern mit Rückenschutz
Nach den DIN-Normen müssen die Leitern weiteren technischen Anforderungen gerecht werden. Die Leitern benötigen an der Austrittsstelle oben am Gebäude eine Haltevorrichtung sowie eine selbstschließende Durchgangssperre. An ortsfeste Steigleitern mit einer Steighöhe von mindestens 3 m müssen Absturzsicherungen – wie ein Rückenschutz – angebracht werden. Wenn die Steighöhe der ortsfesten Steigleiter über 10 m liegt, müssen zusätzlich Steigschutzeinrichtungen wie Ruhepodeste angebracht werden. Bei Leitern mit mehr als 80° Neigung zur Waagerechten müssen Ruhepodeste in einem Abstand von bis zu 10 m Steighöhe hinzugefügt werden. Die ortsfesten Leitern weisen zudem ausreichend Tragfähigkeit – durch festsitzende Wandhalter – sowie eine große Trittsicherheit auf, indem die Sprossen den gleichen Abstand voneinander aufweisen.