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Unsere Persönliche Schutzausrüstung (PSAgA) und Höhensicherungsgeräte helfen zuverlässig, Ihre Mitarbeiter gegen Absturz zu sichern. Für eine optimale Minimierung von Gefahren während der Arbeit ist eine hochwertige Ausrüstung ein notwendiges Equipment. Die PSAgA muss dabei dem Beschäftigten individuell passen, um Abstürze effektiv verhindern zu können.

Für Sie haben wir persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sortiment, die sowohl den ergonomischen Anforderungen als auch den gesundheitlichen Bedürfnissen der Arbeiter entspricht.

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Unser Sortiment für Absturz- und Höhensicherungen

Wir schützen Sie in allen erdenklichen Höhen und Tiefen vor gesundheitlichen Gefahren mit fachgerechter persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Deshalb vertreibt HAILO spezifisch einsetzbare Auffanggurt-Typen und Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer. Unsere Produkte sind optimal für Ihre Anwendungsbereiche im industriellen Hoch- und Tiefbau geeignet, beispielsweise bei ortsfesten Leitern mit Steigschutzschienen- oder Steigschutzseilsystemen. Dabei unterscheiden wir, ob die Auffanggurte für die Absicherung vor Abstürzen oder als Kombinationsauffanggurte mit Halte- oder Sitzmöglichkeiten benötigt werden. Dabei sind die PSAgA von HAILO ideal kombinierbar mit unseren weiteren Produkten zur Absturzsicherung.

Auffanggurte

In allen absturzgefährdeten Bereichen der Arbeit ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit geeignetem und technisch ausgefeiltem Auffangsystem unerlässlich. Bei der Benutzung müssen einerseits die Gesundheit der Beschäftigten und die Einhaltung der Arbeitsschutzregulierungen gewährleistet werden. Andererseits soll eine bewegliche Führung der Werkzeuge in großer Höhe möglich sein.

Die Auffanggurte von HAILO Professional bieten diese Flexibilität und den notwendigen Komfort bei zugleich maximaler Sicherheit gemäß der Vorschriften. Bereits beim einfachsten Modell AX 60 S EN 361 / EN 358  sichern stabile Auffangösen im Schulterbereich und die vorderen Auffangschlaufen die Person in der PSA ab. Schulter-, Leib- und Beingurt können in der Länge verstellt werden, um einen individuellen Tragekomfort zu ermöglichen. Dieser wird durch eine bequeme Rückenstütze ergänzt.

Person mit Auffanggurt an Leiter gesichert

Die Ausrüstung des IK G2 BWR verfügt, neben einer Steigschutzöse an der Brust, zusätzlich über eine Auffangöse am Rückenbereich. Hierdurch können dynamische Fallbeanspruchungen (freier Fall) sowie Haltezwecke ermöglicht werden. Eine flexible und bequeme Verwendung ist aufgrund der integrierten Rückenstütze mit zwei Halteösen für die genaue Arbeitsplatzpositionierung sichergestellt.
Vier Ösen für Werkzeugtaschen erlauben die Mitnahme notwendiger Arbeitsgeräte. Einfache und vielseitige Größenanpassung durch individuell einstellbare Bein- und Schulter-Beriemung sowie Schnellverschlüsse erhöhen den Tragekomfort und erleichtern die Benutzung.

 

Beim Auffanggurt IK G4 BWR werden zusätzlich Aluminiumverschlüsse zur Reduzierung des Gurtgewichts verwendet. Ein deutlicher Zugewinn für den Komfort leistet zudem die Integration eines Sitzgurts. Somit erreichen Sie eine optimale Arbeitsplatzpositionierung, verknüpft mit einer sicheren Benutzung durch Halte- und Auffangösen.

Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer — tatkräftige Unterstützung bei Stürzen

Für Ihre persönliche Absturzschutzausrüstung (PSAgA) empfehlen wir zusätzlich Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer mit Einzel- oder Y-Seil inklusive Aluminiumkarabiner sowie bis zu zwei Aluminiumrohrhaken.

DGUV-Regeln und PSA-Benutzungsverordnung

Im Zusammenhang mit der persönlichen Schutzausrüstung gelten zahlreiche Normen und Regeln.

Die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften) definieren Schutzziele für Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsbetrieb. Die DGUV R 112–198 regelt die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Der oberste DGUV-Grundsatz legt die Pflichten der Unternehmen fest: Alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe werden durch den Arbeitgeber bereitgestellt.

In dem DGUV Grundsatz 312–906 finden Sie Informationen über die Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von PSAgA. Wesentlich ist die Bestimmung zur regelmäßigen sowie mindestens jährlichen Prüfung der Ausrüstung auf einen ordnungsgemäßen Zustand durch sachkundige und befähigte Personen.

Die Persönliche-Schutzausrüstung-Benutzungsverordnung (PSA-BV) regelt die Bereitstellung von PSA durch den Arbeitgeber und die Verwendung durch die Belegschaft. Der Arbeitgeber muss auf eine Bereitstellung entsprechend den ergonomischen und gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten achten. Weiterhin hat der Arbeitgeber die Pflicht zur Unterweisung der Belegschaft, wie die PSA sicherheitsgerecht benutzt werden kann. Sofern erforderlich, kann eine Schulung mit praktischen Übungen vor dem Einsatz der Ausrüstung durchgeführt werden.

Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung

HAILO Professional bietet die Prüfung Ihrer Schutzausrüstung durch Fachpersonal an. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten.

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Schulungen im Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung

Bei HAILO Professional können Sie zudem anwendungsorientierte und theoretische Schulungen zur Prüfung und zum Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung absolvieren.

Zum Schulungsangebot

Individuelle Beratung für Ihre Schutzausrüstung

Gerne berät Sie unser Kundenservice auf Anfrage zu maßgeschneiderten Lösungen für Ihre speziellen Anforderungen an Höhensicherungsgeräten und Absturzsicherungen